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AGB's LEISTUNGSPRÜFSTAND

  1. Für alle Schäden oder Beschädigungen am Fahrzeug, ausgenommen Karosserieschäden, die auf oder durch den Prüfstand entstehen, werden keine Kosten übernommen.
     

  2. Für Verunreinigungen des Prüfstands haftet der Fahrzeughalter.
    Vor jeder Leistungsmessung sind Flüssigkeiten, Dichtheit von Motor und Getriebe und der Reifendruck zu kontrollieren.
     

  3. Runderneuerte Reifen sind auf dem Prüfstand nicht gestattet.
     

  4. Der Tank des zu prüfenden Fahrzeugs sollte mindestens 50% gefüllt und keinesfalls auf Reserve sein.
    Dies ist vor Messungs- und Abstimmungsfahrten vom Fahrzeughalter zu prüfen.
    Notwendiges Nachtanken wird vollständig in Rechnung gestellt. 
     

  5. Der Zutritt zum Prüfstandsraum ist unbefugten nicht gestattet. Betreten auf eigene Gefahr. 

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