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AGB's LEISTUNGSPRÜFSTAND
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Für alle Schäden oder Beschädigungen am Fahrzeug, ausgenommen Karosserieschäden, die auf oder durch den Prüfstand entstehen, werden keine Kosten übernommen.
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Für Verunreinigungen des Prüfstands haftet der Fahrzeughalter.
Vor jeder Leistungsmessung sind Flüssigkeiten, Dichtheit von Motor und Getriebe und der Reifendruck zu kontrollieren.
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Runderneuerte Reifen sind auf dem Prüfstand nicht gestattet.
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Der Tank des zu prüfenden Fahrzeugs sollte mindestens 50% gefüllt und keinesfalls auf Reserve sein.
Dies ist vor Messungs- und Abstimmungsfahrten vom Fahrzeughalter zu prüfen.
Notwendiges Nachtanken wird vollständig in Rechnung gestellt.
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Der Zutritt zum Prüfstandsraum ist unbefugten nicht gestattet. Betreten auf eigene Gefahr.
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